28.04.2023
Eklat im Rat der Stadt Hannover:
Diese fragwürdige Handlungsweise sollte jeden aufrechten Demokraten zu denken geben!
In einer gemeinsamen Drucksache beantragte die hannoversche SPD gemeinsam mit den Grünen den Ausschluss von AfD Mitglied und Kommunalpolitiker Jens Keller, der sich als Schöffe für die kommende Schöffenperiode 2024-2028 beworben hat.
Die fadenscheinige Begründung: Keller ist Mitglied der AfD, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wird, weshalb seine Eignung als Schöffe angezweifelt wird.
Keller nimmt Stellung: „Ich bin seit mehreren Jahren Schöffe am Landgericht und nehme diese ehrenamtliche Tätigkeit sehr ernst und führe sie ohne Vorurteile aus. Wer auf der Anklagebank sitzt ist für mich nicht relevant. Für mich zählt am Ende die Schuldfrage. Deshalb weise ich jegliche Vorwürfe von mir. Das einzige was Sie mir vorwerfen können ist die Liebe zu meinem Land, für das ich acht Jahre als Zeitsoldat gedient habe und auch ausgezeichnet wurde“.
Auch AfD-Ratsherr Uwe Wippach ist empört: „Sie nehmen Herrn Keller in Sippenhaft. Die AfD wird weder überwacht noch beobachtet.“ Ratskollege Frank Jacobs meldete sich ebenfalls zu Wort und sieht erschreckende Parallelen zum DDR-Regime, bei dem unbeliebte Oppositionelle ebenfalls ausgeschlossen wurden.
Dass sich Keller als Privatperson als Schöffe bewirbt und nicht als „AfD-Vertreter“ scheint den Rot-Grünen vollkommen egal zu sein. Wer die falsche Meinung hat oder in der falschen Partei ist, darf in deren Augen ausgeschlossen werden. Übrigens stimmte auch die CDU dem Antrag während der gestrigen Ratsversammlung zu. Lediglich die FDP und der Einzelvertreter der Hannoveraner enthielten sich.
Die Lage ist für uns dagegen eindeutig: Mit diesem Antrag verstoßen SPD und Grüne gegen das Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3: „Niemand darf wegen seiner (…) politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden.“
„Ich werde rechtliche Schritte prüfen lassen“, so Keller.