17.05.2024
-Pressemitteilung-
Unrechtmäßiges Ausschlussverfahren der Gewerkschaft ver.di gegen unseren Fraktionsvorsitzenden Jens Keller – Eine klare Verletzung der politischen Grundrechte
Der Bezirksvorstand der ver.di Hannover-Heide-Weser hat beim Bundesvorstand der ver.di offiziell das Ausschlussverfahren gegen unseren Fraktionsvorsitzenden Jens Keller eingereicht. Dieses Verfahren basiert einzig und allein auf der ungerechtfertigten Anschuldigung, dass unsere Partei, die Alternative für Deutschland, rechtsextreme und menschenverachtende Positionen vertrete. Wir weisen diese unrechtmäßigen Behauptungen hiermit entschieden zurück.
Unser Fraktionsvorsitzender ist ein gewählter Vertreter im Personalrat des kommunalen Abfallentsorgers aha, langjähriger Vertrauensmann und Gewerkschaftsmitglied der ver.di. Trotz seiner erfolgreichen Wahl als stärkstes Mitglied in den Personalrat des kommunalen Abfallentsorgers aha, wurde er, entgegen des üblichen Vorgehens, weder als Vorsitzender des Personalrates berücksichtigt, noch erhielt er eine Freistellung für seine Personalratsarbeit.
Das nun eingeleitete Ausschlussverfahren verstößt nicht nur gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, wie sie im Grundgesetz Artikel 3 verankert sind, sondern spiegelt auch eine gefährliche Praxis der politischen Diskriminierung wider. Die Gewerkschaft ver.di untergräbt damit die politische Meinungsfreiheit und die Rechte von Gewerkschaftsmitgliedern, die mit der Alternative für Deutschland sympathisieren. Das Ausschlussverfahren, das allein mit der aktiven politischen Mitgliedschaft in der AfD begründet wurde, ist klar verfassungswidrig und mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar.
Ein Ausschluss aus der Gewerkschaft aufgrund parteipolitischer Tätigkeiten in der AfD würde nicht nur die Rechte vieler Gewerkschaftsmitglieder, die der AfD angehören oder für sie Position beziehen, einschränken, sondern wäre auch ein Präzedenzfall in der deutschen Rechtsprechung.